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Sunday, 5. February 2012
Änderung der Zuchtordnung- Informationen zum "Chippen" PDF Drucken E-Mail

Änderung der Zuchtordnung des Malteser Clubs Deutschlands 1983 e.V.

Entsprechend der dringenden Empfehlung des VDH, wird unter Berücksichtigung aller möglichen Argumente für Pro und Kontra, ab dem 01.09.2010 §7 Ziff. 2 Abs. 4 der Zuchtordnung des MCD wie folgt geändert:...

..."Sämtliche Malteserwelpen sind vor Wurfabnahme mittels Mikrochip durch einen Tierarzt zu kennzeichnen. Bei Wurfabnahme kontrolliert der Zuchtwart die Chip-Nr. und trägt diese in den Wurfabnahmebericht ein.

Ein Wurfeintrag erfolgt nur, wenn dem Eintragungsantrag mit den Chip-Aufklebern eine Bescheinigung des Tierarztes über die von ihm vorgenommene ordnungsgemäße Einbringung des Chips beigefügt ist."

 Diese Änderung der Zuchtordnung des MCD wird unseren Züchtern ebenfalls per Post zugeschickt.

 
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