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Änderung der Zuchtordnung- Informationen zum "Chippen" |
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Änderung der Zuchtordnung des Malteser Clubs Deutschlands 1983 e.V. Entsprechend der dringenden Empfehlung des VDH, wird unter Berücksichtigung aller möglichen Argumente für Pro und Kontra, ab dem 01.09.2010 §7 Ziff. 2 Abs. 4 der Zuchtordnung des MCD wie folgt geändert:...
..."Sämtliche Malteserwelpen sind vor Wurfabnahme mittels Mikrochip durch einen Tierarzt zu kennzeichnen. Bei Wurfabnahme kontrolliert der Zuchtwart die Chip-Nr. und trägt diese in den Wurfabnahmebericht ein. Ein Wurfeintrag erfolgt nur, wenn dem Eintragungsantrag mit den Chip-Aufklebern eine Bescheinigung des Tierarztes über die von ihm vorgenommene ordnungsgemäße Einbringung des Chips beigefügt ist." Diese Änderung der Zuchtordnung des MCD wird unseren Züchtern ebenfalls per Post zugeschickt. |